Beratungem im Rahmen der Pflegeversicherung nach §37.3 SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad und bekommen Pflegegeld? Dann sind regelmäßige Beratungsbesuche Pflicht. Die Besuche finden entweder viertel- oder halbjährlich statt, je nachdem welchen Pflegegrad Sie haben. Ich komme für den Besuch zu Ihnen nach Hause und rechne diesen hinterher direkt mit den Kassen ab und verschicke das Protokoll auch direkt an Ihre Kasse.  Sprechen Sie mich gerne an.

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