Ab dem 01.02.25 wird der Familiendienst um eine ambulante pflegerische Versorgung erweitert. 

Pflegerische und medizinische Leistungen

Im Bereich des SGB XI (Pflegekasse) und SGB V (Krankenkasse) gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, Sie in ihrem Alltag zu unterstützen, gerne komme ich für ein erstes Gespräch zu Ihnen nach Hause und wir schauen gemeinsam, wobei wir Sie im Rahmen der Pflege- und Krankenkassenversorgung unterstützen können. 

Haushaltshilfe und Betreuungsleistungen

Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI

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