Unterstützung in der Schwangerschaft und im Wochenbett

Haushaltshilfe nach §24h SGB V

In der Schwangerschaft

ist es der Schwangeren nicht mehr möglich, den Haushalts zu führen, so wie sie es gewohnt ist, aufgrund der Schwangerschaft, hat sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Im Wochenbett

Die Geburt ist eine der größten Reisen, auf die sich eine Familie begibt, damit du dein Wochenbett voll und ganz genießen und nutzen kannst, hast du einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

in Kreis Steinburg und 

näherer Umgebung

Geschwisterkinder

Gibt es im Haushalt weitere kleinere Kinder, fällt auch die Unterstützung bei der Betreuung unter diese Leistung, ebenso wie die Säuglingspflege. 

Krankenkassen

Die Abrechnung läuft über die Krankenkassen. Ich habe mit einigen Krankenkassen schon Versorgungsverträge abgeschlossen. Aber auch mit anderen Kassen ist eine Abrechnung möglich. Wichtig ist, dass vor Beginn die Leistung beantragt und durch die Kasse genehmigt wird. 

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Vielen lieben Dank für deine Anfrage und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft oder zur Geburt :-) Ich werde mich schnellstmöglich, persönlich bei dir zurück melden. Herzliche Grüße Anja

Kontakt

Telefon: 0163 3734535

E-mail: info@liebevollgeborgen.de

Anschrift: Schulberg 22a, 25548 Kellinghusen

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